Allgemein

Telefonische Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Tel. 0711 2684306

Mittwochs ist unsere Geschäftsstelle von 8.00 bis 16.00 Uhr für Sie geöffnet.

Hier finden Sie unser Team.

Wohnungsinteressent

Alle freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen werden ausschließlich im Internet angeboten. Wenn Sie sich für eine konkrete Wohnung interessieren, klicken Sie auf den ganz unten im Exposé angegeben Button „Bewerbung“. Ein anderer Weg ist nicht möglich.

Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie https://www.vdk-baugenossenschaft.de/wohnungen

Es gibt wenige barrierefreie Wohnungen in unserem Bestand, aber zahlreiche barrierearme Wohnungen. Einige Wohnungen sind mit barrierearmen Bädern ausgestattet. Wir führen keine Warteliste.

Antwort: Nein, es muss keine Kaution und auch keine Courtage bezahlt werden. Um eine Wohnung bei uns zu mieten, müssen Sie Mitglied zum Abschluss des Mietvertrags werden. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, hat zusätzlich zu einem Pflichtteil für die Mitgliedschaft einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu übernehmen:

bis 40 m² Wohnfläche sind 2 weitere Anteile insgesamt 3 Anteile

über 40 m² Wohnfläche mit 2 Zimmern sind 2 weitere Anteile insgesamt 3 Anteile

bis mit 3 Zimmern sind 4 weitere Anteile insgesamt 5 Anteile

für eine Wohnung bis mit 4 Zimmern sind 5 weitere Anteile insgesamt 6 Anteile

als Pflichtanteile zu übernehmen.

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 205,00 €.

Es gibt nur wenige Wohnungen (Sozialwohnungen) in unserem Bestand bei denen Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen.

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Sie erhalten den WBS bei der zuständigen Behörde (Stadtverwaltung). Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.

Die Sozialwohnungen sind in unserem Wohnungsangebot entsprechend gekennzeichnet.

Bei Genossenschaften spricht man generell nicht von „Miete“, sondern von einer Nutzungsgebühr. Bei frei finanzierten Wohnungen orientiert sich die Höhe der Nutzungsgebühr an die örtlichen Gegebenheiten. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer Preisbindung, an der die Nutzungsgebühr festgemacht wird.

Der bei uns angegebene Gesamtpreis setzt sich aus der Nettonutzungsgebühr (Kaltmiete) sowie der Betriebskostenvorauszahlung und den Heizkostenvorauszahlungen zusammen. Nicht im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Strom, GEZ-Gebühren, Internet und evtl. Gas für eine Gasetagenheizung oder Gaseinzelofen. Dafür schließen Sie gesonderte Verträge mit den Anbietern ab.

Mietverhältnis

Die Heizungsanlagen sind für eine Raumtemperatur von 20 °C ausgelegt. Es sollte demnach unseren Mietern möglich sein, diese Temperatur in jedem beheizten Raum zu erreichen. Eine gleichmäßige Beheizung aller Räume durch einmaliges Einstellen des jeweiligen Thermostatkopfes ist hierbei zu bevorzugen. Das spart Heizenergie. Lassen Sie die Räume nie auskühlen. Auch wenn Sie das Ventil voll aufdrehen, wird es nicht schneller warm!

Mülltrennung dient der Umwelt, weil Papier, Altglas und teilweise auch Kunststoffe wiederverwertet werden können. Auch Bioabfälle sind für die Mülltonne viel zu schade, denn aus ihnen kann hochwertiger Kompost hergestellt werden. Die Mülltrennung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem: Je weniger Müll in der Restmülltonne landet, desto weniger Mülltonnen werden benötigt, so dass auch weniger Müllgebühren anfallen.

Was gehört wohin, welche Abfallarten gibt es, welche verschiedenen Tonnen gibt es? Was ist beim Umgang mit Problemstoffen zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Themen Abfall, Entsorgung und Verwertung finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes Ihrer Stadt.

Haben Sie mit ihm gesprochen? Vielleicht weiß er gar nicht, dass Sie ihn hören. Hat ein Gespräch nichts genutzt, können wir ihn anschreiben. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie uns möglichst die Störungen und die genauen Zeiten der Störungen benennen. Um Ihnen die Aufzeichnung zu erleichtern, können Sie hier ein Störtagebuch herunterladen, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben uns zusenden. Anonymen Beschwerden gehen wir nicht nach. Bitte vergessen Sie daher nicht, uns Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen.

Die Kündigung der Wohnung ist mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Bis zum 3. Werktag eines Monats muss die Kündigung bei uns per Post eingegangen sein. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben sein.

In den Mietverträgen ist eine Klausel bezüglich der Bagatellschäden enthalten. Diese besagt, dass Kleinreparaturen bis zu 120,00€ durch den Mieter zu bezahlen sind. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Diese sind in voller Höhe zu erstatten.

Mitgliedschaft

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern. Unsere Genossenschaft hat den Zweck, vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder zu erreichen. Wir bieten zeitgemäßen Wohnraum zu kostendeckenden Preisen. Als Mitglied genießen Sie ein lebenslanges Wohnrecht und können aktiv mitbestimmen. Bei anstehenden Reparaturen oder Pflege des Grundstücks kümmert sich die Genossenschaft schnell um diese Angelegenheiten.

Die Rechtsform ermöglicht Ihnen als Mitglied weitführende Mitbestimmungsrechte. Diese werden durch die Vertreter der Genossenschaft in der Vertreterversammlung wahrgenommen. Das Nutzungsentgelt für Ihre Wohnung ist in einer Höhe festgelegt, die ein wirtschaftlich vertretbares Handeln der Genossenschaft ermöglicht. Die Genossenschaft nutzt diese Mittel für den Erhalt bzw. Modernisierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes und so kommt es allen Mitgliedern wieder zugute. Mitglieder bei der VdK-Baugenossenschaft genießen die Sicherheit eines lebenslangen Wohnrechts. (außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Genossenschaft und/ oder die Hausordnung), Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht.

Die Dividende wird in der Mitgliederversammlung in der Regel Ende Juni beschlossen und danach ausbezahlt.

Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um ein separates Vertragsverhältnis. Die Genossenschaftsanteile können immer nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden, Stichtag ist der 30.9. Die Genossenschaftsanteile werden dann erst im darauffolgenden Jahr im Juli nach der Mitgliederversammlung ausbezahlt, so sieht es die Satzung vor.

Technik

Dazu bedarf es einer schriftlichen Genehmigung der VdK-Baugenossenschaft. Es ist ein Antrag zu stellen, in dem die gewünschten baulichen Veränderungen dargestellt sind. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ausgenommen davon sind behindertengerechte Anpassungen und bauliche Veränderungen nach § 554a BGB. Wir beraten Sie Sie gern.

Sie haben die Möglichkeit die Schadensmeldung auszufüllen, dazu klicken Sie hier. Oder Sie rufen Ihren zuständigen Sachbearbeiter/in an. Wir beauftragen dann eine Firma und diese setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Wichtig teilen Sie uns bitte immer Ihre aktuelle Telefonnummer mit.

Bei uns erhalten Sie einen weiteren Wohnungsschlüssel, dieser kostet 60,00 € und wird erst bestellt, wenn das Geld bei uns eingegangen ist. In der Regel dauert es dann 2-3 Wochen bis der Schlüssel bei uns ist.